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September 2016

Neu: Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

Ab dem 30.09.2016 gilt die neue Verordnung zur Entsorgung von Bau-Styropor/Bau-Polystorol.

Das Material muss ab sofort als Sondermüll entsorgt werden. Jedoch sind Preise und Absteuerwege für alle  Entsorger noch völlig unklar. Klar ist, dass dieses Material, ähnlich wie Mineralwolle, in Säcke verpackt und dann separat zur Entsorgung bereitgestellt werden muss. Die Annahme in loser Schüttung bzw. als BMA-Gemisch ist ab sofort nicht mehr zulässig und muss verweigert werden.

Für dieses Material wurde ab sofort ein Annahmestopp ausgesprochen Bitte informieren Sie Ihre Mitarbeiter, dass dieses Material zwingend separiert werden muss. Eine Annahme ist bis zur Klärung der Situation derzeit leider nicht möglich und muss verweigert werden.

Leider sind diese Informationen noch unbefriedigend. Sobald uns weitere Informationen vorliegen, leiten wir diese an Sie weiter.

 

Derzeitiger Stand, Quelle Veolia-Umweltservice & Consulting GmbH  Kundenmitteilung 2016/09:

Wichtige Information zur Änderung der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmstoffen

Ab dem 30.09.2016 werden gemäß Rechtsverordnung alle Abfälle, die den Stoff Hexabromcyclododecan (HBCD) in einer höheren Konzentration als 1.000 mg/kg enthalten, als gefährliche Abfälle eingestuft.

Hiervon betroffen sind i.d.R. Dämmplatten aus Polystyrol bzw. andere Materialien mit entsprechenden Polystyrolanhaftungen, die im Baubereich zum Einsatz kamen. In diesem expandierten bzw. extrudierten Polystyrol-Hartschaum (EPS bzw. XPS) dient HBCD als Flammschutzmittel.

Wie kann erkannt werden, ob der Dämmstoff HBCD enthält:

- Neuware - Anfrage beim Hersteller, Händler oder Importeur

- Bereits eingesetztes Baumaterial - Chemische Analyse

HBCD-haltige Abfälle dürfen ab 30.09.2016 nur noch unter der Abfallschlüsselnummer für gefährliche Abfälle AVV 17 06 03* entsorgt werden. Damit gelten auch für diese Abfälle die Nachweispflichten über die Entsorgung gefährlicher Abfälle. Ein stoffliches Recycling dieses Materials ist zukünftig nicht mehr möglich, da es vollständig und dauerhaft dem Stoffkreislauf zu entziehen ist. Die Abfälle dürfen nur noch in Verbrennungsanlagen behandelt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen.

Was ändert sich für den Abfallerzeuger:

 Der Abfallerzeuger muß sich vor Beginn des Bauvorhabens informieren, ob der eingesetzte Entsorger in der Lage ist bzw. über die Genehmigung verfügt diese Abfallfraktion zu entsorgen.

 Wenn ja, muß die Fraktion an der Anfallstelle durch den Abfallerzeuger separat - z.B. in geeigneten Containern und/oder transparenten Säcken - erfaßt werden. Eine Verwehung des Materials ist auszuschließen.

 Vermischungsverbot – Der Stoff darf nicht mehr mit anderen Bauabfällen vermischt werden – auch keine Kleinstmengen! Eine Vermischung würde zu einer Reklamation, Rückführung und erheblichen Zusatzkosten für den Abfallerzeuger führen.

 Entsorgungsengpässe und deutlich höhere Entsorgungskosten, da viele der bisherigen Transporteure, Entsorger oder Verbrennungsanlagen das Material nicht mehr annehmen bzw. nicht über die erforderlichen Genehmigungen verfügen.

WICHTIG:

1. Zunächst gehen wir grundsätzlich davon aus, dass in Dämmstoffen aus dem Baubereich immer HBCD enthalten ist und es sich damit um gefährliche Abfälle handelt.

2. Es gilt bereits vor dem genannten Termin ein sofortiger Annahmestopp für das Material.

3. Bitte setzen Sie sich für jedes einzelne Bauprojekt, bei dem Polystyrol anfällt, mit Ihrem Veolia-Kundenbetreuer in Verbindung, um mögliche Lösungen zu besprechen.

Wir arbeiten derzeit intensiv an Lösungen und werden Sie schnellstmöglich informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Veolia Umweltservice & Consulting GmbH

 

 

Kundeninformation Industrieverband Hartschaum e.V. (IVH) vom 8. September 2016

Derzeit bestehende Entsorgungsengpässe bei der thermischen Verwertung von EPS mit

HBCD / Möglichkeit zur Unterscheidung von EPS mit HBCD und EPS mit Polymer-FR

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

nach der Novelle der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) vom 11.03.2016 (BGBl. I S. 382) in Verbindung mit Anhang IV der POP-Verordnung werden ab dem 1. Oktober 2016 Dämmstoffe, die mehr als 0,1 % Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, als gefährliche Abfälle eingestuft. Bis 2014 wurden EPS-Dämmstoffe in Deutschland mit HBCD als Flammschutzmittel produziert, die diesen Grenzwert überschreiten (EPS-Dämmstoffe 0,7 % HBCD).

Als Entsorgungsweg für EPS-Dämmstoffe mit HBCD steht künftig ausschließlich die Verbrennung in Müllheizkraftwerken (MHKW), die über die entsprechende Sondergenehmigung (Abfallschlüsselnummern 170603* oder 170903*) zur Verfügung. Die HBCD-haltigen EPS-Abfälle dürfen nicht mit „nicht gefährlichen Abfällen“ vermischt werden und müssen in einem separaten Container gesammelt werden.

Der Industrieverband Hartschaum (IVH) hat in Zusammenarbeit mit der Interessengemeinschaft der Thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Deutschland e. V. (ITAD) und der Bund/Länder Arbeitsgemeinschaft (LAGA) ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren nach § 15 Bundesimmissionsschutzgesetz erreicht, damit Müllheizkraftwerke, die bisher HBCD-haltige EPS-Abfälle verwertet haben, dieses auch weiterhin dürfen.

Deutschlandweit hat ein Großteil der Anlagenbetreiber, die bisher HBCD-haltiges EPS verwertet haben, die Beantragung des vereinfachten Genehmigungsverfahrens jedoch abgelehnt. Infolgedessen ist bereits jetzt ein unabsehbarer Verwertungsengpass von EPS-Abfällen entstanden, der sich weiter ausweitet. Aufgrund dieser Unsicherheiten nehmen viele Entsorgungsfirmen, Bauhöfe und Verwertungsanlagen keinerlei EPS-Abfälle mehr an. Dieses gilt auch für Verpackungsstyropor und EPS mit dem neuen Flammschutzmittel Polymer-FR.

Der IVH hat Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, sowie die zuständigen Minister der Landesregierungen erneut auf den Entsorgungsnotstand hingewiesen und appelliert nachdrücklich, die Entsorgung aller Styroporabfälle in der bislang praktizierten Weise weiter zu gestatten. D. h., es muss nicht nur der Genehmigungsweg für die Verwertungsanlagen erleichtert werden, sondern auch für die Entsorgungsfirmen die rechtssichere und praktische Durchführbarkeit aufgezeigt werden.

Darüber hinaus unterstützt der IVH das sechsmonatige Moratorium von verschiedenen Verbänden aus der Bau- und Abbruchwirtschaft, des Transport- und Entsorgungsgewerbes sowie des Dachdeckerhandwerks in vollem Umfang.

Seit Ende 2014 produzieren die IVH-Mitglieder ausschließlich EPS-Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel Polymer-FR. Dämmstoffe mit dem Flammschutzmittel Polymer-FR werden nicht als gefährlicher Abfall eingestuft. Um eine schnelle und für alle Beteiligten praktikable Unterscheidungsmöglichkeit zwischen HBCD-haltigen EPS-Dämmstoffen und EPS mit Polymer-FR zu ermöglichen, hat der IVH seinen Mitgliedern empfohlen, EPS-Dämmstoffe mit Polymer-FR ab sofort mit farbigen EPS-Kügelchen zu kennzeichnen. Der IVH wird auch die Betreiber der Müllheizkraftwerke über die neue Farbmarkierung informieren.

Bei Fragen und für persönliche Gespräche stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

INDUSTRIEVERBAND HARTSCHAUM e.V.

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